Solidarität vs. Kriminalisierung
Das Verbot der ultimativen Nächstenliebe.
Der Staat feiert Knochenmarkspender, Blutspender und Lebend-Organspender als Helden des Alltags. Die Hingabe des eigenen Körpers, um einem anderen Menschen das Leben zu retten, gilt als Akt höchster Nächstenliebe und gesellschaftlicher Solidarität. Doch wenn sich eine Frau aus Mitgefühl entscheidet, ihren Körper herzugeben, um einem unfruchtbaren Paar zu seinem ersehnten Familienglück zu verhelfen, wird dies kriminalisiert. Warum ist körperliche Solidarität zur Lebensrettung eine Ehre, aber zur Lebenserschaffung ein Verbrechen?
„Den eigenen Körper hingeben zur Lebensrettung? Staatlich geehrte Pflicht.
Den eigenen Körper hingeben zur Lebenserschaffung? Kriminalisierte Tat.“
➔ Wissenschaftlicher Beleg: Die Kommission betont, dass eine altruistische Leihmutterschaft auf der Basis von gegenseitiger Solidarität ethisch vollkommen vertretbar ist. Sie empfiehlt eine Regulierung, die den Schutz der Leihmutter und des Kindes in den Mittelpunkt stellt, statt ein pauschales strafrechtliches Verbot aufrechtzuerhalten. (Abschlussbericht 2024, Teil II, S. 494) Konsequent zu Ende gedacht gilt derselbe Schutzgedanke erst recht bei fairer, transparenter Bezahlung: Wer eine hochqualifizierte, monatelange körperliche Leistung erbringt, hat ein Recht auf ihren vollen Marktwert – ohne Mittelsmänner, ohne Deckelung, ohne moralisierende Beschränkung auf den Freundeskreis.
Beim Sex gilt neuerdings: „Nur ein explizites Ja bedeutet Ja.“ Bei Leihmutterschaft gilt: Ein explizites Ja bedeutet Knast.